#GuterGrund zu wählen – ERGEBNISSE –

Am 6. und 7. November haben die Wahlen sowohl zum Kirchenvorstand als auch zum Pfarrgemeinderat stattgefunden. Aufgrund der unterschiedlichen Amtszeit – siehe unten – ist dieses Aufeinandertreffen nur alle 12 Jahre der Fall.

Kirchenvorstand

Gewählt wurden

Albert Thönniges (194 Stimmen)
Bianca Bohnhardt (169 Stimmen)
Elmar Funken (163 Stimmen)
Patrick Neumann (143 Stimmen)
Dr. Marc Möres (138 Stimmen)
Engelbert Drerup (112 Stimmen)
Mechtilde Tong (110 Stimmen)
Dr. Werner Preis (101 Stimmen)

Auf die Nachrückliste wurden gewählt

Kevin Schmitz (100 Stimmen)
Georg Kaiser (96 Stimmen)
Rosalie von Schintling-Horny (88 Stimmen)
Heribert Heckel (81 Stimmen)

Pfarrgemeinderat

Gewählt wurden

Heinz Bleffert (240 Stimmen)
Thomas Mattes (209 Stimmen)
Nina Hüwel (184 Stimmen)
Sascha Möller (181 Stimmen)
Agnes Dannemann (162 Stimmen)
Angelika Dieckmann (155 Stimmen)
Matthias Kenter (153 Stimmen)
Jörg Stegemann (149 Stimmen)
Britta Wieczorek (142 Stimmen)
Heidrun Motz (132 Stimmen)
Andrea Keilbach (127 Stimmen)
Tobias Beutgen (124 Stimmen)
Claudia Jordan (107 Stimmen)

Wir freuen uns sehr darüber, dass sich aus unseren fünf Kirchorten 12 Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchenvorstand sowie 13 Kandidatinnen und Kandidaten für den Pfarrgemeinderat zur Verfügung gestellt haben.

Wir gratulieren allen sehr herzlich!

Eine persönliche Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten mit Foto finden Sie in unserer Broschüre, die Sie hier herunterladen können, ebenso wie die offizielle Bekanntmachung der Ergebnisse der Kirchenvorstandswahl:

Kirchenvorstand

Die Kirchengemeinde Christus König ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Kirchenvorstand ist die rechtliche Vertretung. Er besteht neben dem Leitenden Pfarrer aus 16 gewählten Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Alle 3 Jahre steht jeweils die Hälfte der Mitglieder zur Wahl.

Wahlberechtigt waren alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt waren und seit mindestens einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnten.

Der Kirchenvorstand kümmert sich um alle rechtlichen und verwaltungstechnischen Angelegenheiten und entscheidet diese. Dies sind insbesondere die Finanz- und Vermögensverwaltung, das Gebäudemanagement und Personalangelegenheiten incl. der 4 Kitas unserer Gemeinde. Bei seiner ehrenamtlichen Arbeit wird der Kirchenvorstand von einem hauptamtlichen Verwaltungsleiter, den Mitarbeiterinnen der Pfarrbüros, der Rendantur und dem erzbischöflichen Generalvikariat unterstützt.

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat besteht aus bis zu 16 gewählten sowie weiteren Mitgliedern aus dem Seelsorgeteam. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre.

Zur Wahl aufgerufen waren alle Katholikinnen und Katholiken aus unserer Kirchengemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hatten.

Der Pfarrgemeinderat fördert das Leben der Kirchengemeinde, je nach Sachbereich durch Beratung des Pfarrers oder durch eigenständige Beschlüsse. Er nimmt soziale und gesellschaftspolitische Aufgaben eigenverantwortlich wahr, fördert die caritativen und sozialen Aktivitäten in der Gemeinde und aktiviert die ehrenamtliche Mitarbeit in der Gemeinde.

Er berät und unterstützt den Pfarrer und das Seelsorgeteam im Bereich der pastoralen Aufgaben. In wichtigen pastoralen Fragen ist der Pfarrer verpflichtet, den Pfarrgemeinderat anzuhören und sich vor einer Entscheidung von ihm beraten zu lassen.

Beide Gremien arbeiten eng zusammen und sind durch wechselseitige Vertreter miteinander verbunden.

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